Hausverwaltung
Wenn Hausverwaltung für Sie ein Handicap ist dann Reden Sie mit uns!
Während unsere Kunden Ihre Freizeit sportlich gestalten, kümmern wir uns persönlich um ihr Eigentum. Das ist auch gut so! Unsere Kunden sollen sich auch weiterhin ruhig in ihrer wertvollen und wohlverdienten Freizeit auf unser Team verlassen können.
Ob Anlageobjekte oder eigengenuzte Immobilien.
Rentabilität und Attraktivität eines verwalteten Objekts stehen im Vordergrund.
Diese Tätigkeit erfordert Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit und Kompetenz.
Kompetenz, die bei der Firma Bree-Siebel gegenüber Mietern, Pächtern, Behörden, Handwerkern, Versicherungen und Banken gewährleistet ist.
Wir erfüllen mit unserer Tätigkeit Anforderungen im Bereich Mietvertrag nach:
- – BGB (Mietrecht nach BGB)
- – NMW (Neubau – Mietverordnung)
- – WKSchG (Wohnraumkündigungsschutzgesetz)
- – MHG (Miethöhengesetz)
- – ModEnG (Modernisierung – und Energieeinsparungsgesetz)
- – Kostenmiete ° Mietwertgutachten
- – Nebenkosten
- – II BV (Zweite Berechnungsverordnung)
- – Einzug von Mieten und Nebenkosten
- – Beauftragung von Prozeßbevollmächtigten
- – Zustimmungsklage
- – Räumungsklage
- – Unterlassungsklage
- – Vollstreckung und Vollstreckungsschutz
Wir würden uns sehr freuen, Sie in einem persönlichen Gespräch, bei einer Tasse Kaffe, fachkundig beraten zu dürfen.