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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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| 1 | Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte der Verkäufer-
bzw. Vermieterseite zugrunde.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Wir empfehlen daher, die für Sie
wesentlichen Punkte vor Vertragsabschluss zu berprüfen. |
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2 |
Das Angebot erfolgt unter der Voraussetzung, dass
der Empfänger
das Objekt selbst erwerben, mieten
oder nutzen will. Unsere Angebote und Mitteilungen sind streng vertraulich
und nur für den Empfänger
bestimmt. Soweit ein Dritter durch den Empfänger hiervon Kenntnis
erlangt und von dem Angebot Gebrauch
macht, ist der Empfänger uns gegenüber zur Zahlung der Maklerprovision
verpflichtet. Bevollmächtigte stehen
dafür ein, dass sie wirksam bevollmächtigt sind. Bei Vertragsabschluß durch
rechtlich oder wirtschaftlich
verbundene Unternehmen oder Personen bzw. Familienangehörige des Empfängers
wird eine Weitergabe des
Angebotes durch diesen angenommen. |
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| 3 | Ist dem Empfänger ein von uns nachgewiesenes
Objekt schon von anderer Seite bekannt, so ist uns dies unverzüglich schriftlich, spätestens
eine Woche nach Entgegennahme unseres Angebots, - unter Angabe der
Kenntnisquelle - mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt der
Nachweis als erfolgt und anerkannt. |
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| 4 | Die Maklerprovision ist im Kaufpreis nicht enthalten.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist von dem
Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 7,14 % des Kaufpreises
inklusive
gesetzlich geltender Mehrwertsteuer
an uns zu zahlen. |
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| 5 | Bei Abschluss eines Mietvertrages / Pachtvertrages ist vom Mieter / Pächter eine Maklerprovision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inklusive gesetzlich geltender Mehrwertsteuer an uns zu zahlen. |
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| 6 | Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem unterbreiteten Angebot steht Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. |
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| 7 | Wird ein von uns angebotenes Objekt zunächst nur gemietet und später
gekauft, so ist hierfür bei
Abschluss des notariellen Kaufvertrages die Provision für den Kaufvertrag
zu entrichten. Diese Verpflichtung
besteht nur für die Dauer, die in einem unmittelbaren zeitlichen
Zusammenhang mit der Anmietung steht.
Gezahlte Provisionen werden angerechnet. |
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| 8 | Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen,
wenn der abgeschlossene Kaufvertrag aus Gründen,
die der Provisionspflichtige zu vertreten hat, rückgängig gemacht,
angefochten oder aus sonstigem Grund
hinfällig wird. |
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| 9 | Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. |
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| 10 | Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Berlin. | ||
| 11 | Alle personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes mittels EDV erfasst. | ||
| 12 | Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen
ungültig
sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung gilt eine
wirksame Regelung als vereinbart, die den wirtschaftlichen Interessen und
dem Gewollten der Vertragsparteien
am nächsten kommt und den vertraglichen ereinbarungen nicht entgegensteht. |
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